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KFZ-Inhaltsversicherung

Einbruchdiebstahl im Wohnmobil: Zahlt die Haus­rat­ver­si­che­rung?

Ein Einbruchdiebstahl ist in der Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckt. Doch zählen zum Hausrat auch Dinge, die für den Urlaub mit ins Wohnmobil genommen und dann daraus gestohlen werden? Das OLG Karlsruhe verneinte dies in einem aktuell veröffentlichten Fall.

Reisegepäck samt Wohnmobil gestohlen

Vorliegend klagte eine Versicherungsnehmerin gegen ihre Haus­rat­ver­si­che­rung. Ihr Sohn war mit dem Wohnmobil seiner Eltern nach Italien gefahren. Dort wurde dieses gestohlen. Die Mutter wollte von der Haus­rat­ver­si­che­rung das verlorene Reisegepäck nebst Sportgeräten ihres Sohnes ersetzt bekommen, da sie der Ansicht war, der Einbruchdiebstahl im Wohnmobil sei laut den Versicherungsbedingungen ebenfalls versichert.

Wohnmobil ist kein Gebäude

Das OLG Karlsruhe folgte dieser Ansicht nicht. Es urteilte, dass eine Haus­rat­ver­si­che­rung Diebstähle aus einem Wohnmobil nicht abdecke. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen setze der über eine Haus­rat­ver­si­che­rung abgedeckte Einbruchdiebstahl voraus „dass der Dieb in den Raum eines Gebäudes eindringt“. Ebenso gelte es als Einbruch, wenn eine Person in einem „Gebäude“ abgeschlossene Türen oder Schränke aufbricht. Ein Wohnmobil sei jedoch kein Gebäude. Deshalb treffe dies schon deshalb im vorliegenden Fall nicht zu.

Außenversicherung greift nicht

Laut dem Gericht liege hier auch kein Fall für die „Außenversicherung“ der Haus­rat­ver­si­che­rung vor. Diese versichere zwar Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des Hauses, jedoch ebenfalls in einem Gebäude befinden. Anderes gelte nach den Versicherungsbedingungen nur bei einem Raub.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 25.09.2018, Az.: 12 U 51/18

Absicherung trotzdem möglich

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